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Anwaltliche Beratung für Erben und Erblasser

Vererben und erben ist sehr komplex, daher empfiehlt es sich, sich vor Erstellung eines Testamentes oder Geltendmachung von Pflichttteilsansprüchen anwaltlich beraten zu lassen. So unterstütze ich Sie u.a. bei der Gestaltung eines Testaments, Vorsorgeverfügungen wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Gern berate ich Sie dahingehend, wie sich die Möglichkeiten der testamentarischen Gestaltung bestmöglich in Rahmen Ihrer familiären Gegebenheiten ausschöpfen lassen.

Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst weiterhin die Beratung von Alleinerben, Mitgliedern einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigten oder auch Vermächtnisnehmern. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und berate Sie auch dahingehend, wie sich Ansprüche in einer Erbauseinandersetzung abwehren lassen. 

Darüber hinaus biete ich Ihnen u.a. noch folgende Leistungen:

  • Beantragung des Erbscheins

  • Betreuung bei Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Betreuungs- und Sorgerechtsverfügungen

  • Testamente für Patchwork-Familien

  • Gestaltung von Testamenten bei Bedürftigkeit der Erben

  • Prozessführung in Erbfällen

  • Beratung und Vertretung bei streitigen Erbfällen

  • Vertretung von Nachlassgläubigern und Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass

  • Vertretung in streitigen Erbscheinverfahren

  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und deren gerichtliche Durchsetzung und

Erstellen von Testamenten

Beratung im Erbfall

Auseinandersetzung Erbengemeinschaften

Erstellung Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Geltendmachung Pflichtteilsansprüche

Anwaltliche Beratung in familienrechtlichen Belangen

Jede Trennung und Scheidung bringt eine einschneidende Veränderung im Leben mit sich. Wenn sich die Lebenspläne ändern, sorgt eine anwaltliche Beratung dafür, Fehler und unnötigen Streit zu vermeiden. Insbesondere, auch wenn Kinder von der Trennung betroffen sind, sind Empathie und Fingerspitzengefühl gefragt. Ich unterstütze Sie im Rahmen Ihres Scheidungsverfahrens, vertrete Sie bei Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten und setze Ihre Unterhaltsansprüche durch. Wie geht es nach der Scheidung finanziell weiter? Auch hier unterstütze und berate ich Sie und führe u.a. die Einkommensermittlung zur Unterhaltsberechnung durch und helfe Ihnen bei der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen sowie Ansprüchen außerhalb des Güterrechts. 

In familienrechtlichen Belangen biete ich Ihnen u.a. auch noch folgende Leistungen:

  • Erstberatung bei Trennungsfragen

  • Vertretung in Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich

  • Geltendmachung von Trennungs- und Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt

  • Gestaltung von Eheverträgen

  • Gestaltung von Scheidungs- und Trennungsfolgevereinbarungen

  • Verhandlung von Umgangsvereinbarungen

  • Güterrechtliche Auseinandersetzung

Darüber hinaus berate ich Sie umfassend in Belangen das Vaterschaftsrecht, den Versorgungsausgleich, die Gütertrennung, das Ehevertragsrecht, das Unterhaltsrecht, des Umgangsrecht sowie die gesetzliche Betreuung betreffend.

Außerger. Beratung und Vertretung

Gerichtliche Vertretung

Verhandlung von Umgangsvereinbarungen

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Unterstützung im Scheidungsverfahren